HEIZUNGSBAU ASMUS  

Wartung / Service

seit 1989

Eine Heizungswartung zahlt sich langfristig immer aus.

Nur eine kontinuierliche Wartung garantiert einen optimalen Betrieb Ihrer Heizungsanlage. Schon in der EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009 im §11 Absatz 3 ist festgelegt, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen zu den Pflichten eines jeden Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört. Sollten solche Überprüfungen unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, erlöschen zum einen die Garantieansprüche der Anlagenhersteller, zum anderen ist im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden bzw. Kosten auszugehen. Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen wie zum Beispiel eines neuen Heizkessels, sollte eine jährliche durchgeführte und dokumentierte Wartung vorliegen, um im Fall Garantieansprüche geltend machen zu können.

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Sie beugen größeren Schäden an der Heizungsanlage vor und schützen sich so vor hohen Investitionen durch zu spät veranlasste Reparaturen.